Benutzerlizenzvereinbarung 1C Enterprise 8. Lizenzvereinbarung „1C-Bitrix: Mobile Anwendung. Editionen von Anwendungslösungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

für ein Softwareprodukt

„1C:Signatur“

Bei dieser Benutzervereinbarung handelt es sich um ein Dokument, das die Regeln für die Nutzung des oben genannten Softwareprodukts (im Folgenden als „Produkt“ bezeichnet) durch eine natürliche oder juristische Person (im Folgenden als „Lizenznehmer“ bezeichnet) regelt, die rechtmäßig eine Kopie davon besitzt Produkt. Dieses Dokument ergänzt und spezifiziert auch die Bedingungen der Lizenzvereinbarung (falls vorhanden), die der Lizenznehmer mit einer vom Urheberrechtsinhaber autorisierten Person geschlossen hat.

Das Produkt umfasst eine Client-Komponente, die in Standardkonfigurationen des 1C:Enterprise-Programmsystems integriert ist und auf dem Computer des Lizenznehmers abgespielt wird, sowie eine Serverkomponente, die auf Internet-Servern abgespielt wird , mit deren Hilfe die Registrierung und Bearbeitung von Anträgen auf Zertifikatsausstellung erfolgt; sowie begleitende Dokumentationen, auch solche, die dem Lizenznehmer in elektronischer Form zur Verfügung stehen.

Alle ausschließlichen Rechte an dem Produkt liegen bei NPC 1C LLC (im Folgenden als „Urheberrechtsinhaber“ bezeichnet), registriert in Moskau, und werden von ihr verbleiben.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES PRODUKTS

1. Der Erhalt und die Nutzung des Produkts sind rechtmäßig, sofern der Lizenznehmer gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt:

    Der Lizenznehmer muss ein registrierter Benutzer des Softwaresystems 1C: Enterprise 8 sein, d. h. er muss über mindestens ein rechtmäßig erworbenes Basissoftwarepaket des Systems 1C: Enterprise 8 verfügen, das 1C: Library of Standard Subsystems umfasst;

    Der Lizenznehmer muss über einen gültigen Informationstechnologie-Supportvertrag (1C:ITS) mit einer Person verfügen, die vom Urheberrechtsinhaber zum Abschluss dieses Vertrages befugt ist.

System- und andere technische Anforderungen an die Computer des Benutzers zum Betrieb des Produkts werden im Benutzerhandbuch beschrieben.

2. Aufgrund der Ergebnisse der Registrierung auf der Website werden dem Lizenznehmer die Zugangsdaten (persönlicher Login und Passwort) zur Verfügung gestellt, die für die Einreichung eines Antrags auf ein qualifiziertes Zertifikat erforderlich sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Zugangsdaten zu wahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Der Lizenznehmer trägt die volle Verantwortung für die Wahrung der Vertraulichkeit der Zugangsdaten und haftet im Falle deren unbefugter Nutzung durch Dritte. Alle Vorgänge, die unter Verwendung des Benutzernamens und Passworts des Lizenznehmers ausgeführt werden, gelten als vom Lizenznehmer ausgeführt.

3. Der Lizenznehmer erkennt hiermit an, dass für die Nutzung des Produkts möglicherweise eine dauerhafte Verbindung zum Internet erforderlich ist, und erklärt sich bereit, alle damit verbundenen Kosten zu tragen.

BESCHREIBUNG DER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN

4. Dem Lizenznehmer wird das Recht eingeräumt, das Produkt ohne territoriale Nutzungsbeschränkungen zu nutzen. Die Gültigkeitsdauer der nicht ausschließlichen Rechte an dem Produkt beträgt 1 Jahr ab dem Datum der Ausführung der Rechtsübertragung an dem Produkt.

5. Kopien der Produkte (samt Berechtigungsnachweisen) dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Urheberrechtsinhabers an Dritte, auch im Wege der Erbfolge, weitergegeben werden.

6. Der Lizenznehmer hat das Recht, das 1C:Signature-Produkt gemäß der Begleitdokumentation auf einem Computer zu reproduzieren und zu nutzen, auf dem sich ein oder mehrere rechtmäßig installierte Programme des 1C:Enterprise 8-Systems befinden und von dem aus die Anwendung erfolgt auf die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats und den Zugriff auf die Serverkomponente des Produkts vorbereitet. Die Funktionalität des Produkts sieht innerhalb der Gültigkeitsdauer der in Abschnitt 4 oben genannten nicht ausschließlichen Rechte Folgendes vor: (a) Vorbereitung, Druck und Versand eines Antrags auf Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats; (b) Anhängen des Antrags an das persönliche Konto des Partners des 1C-Unternehmens, das den Lizenznehmer im Rahmen der aktuellen 1C:ITS-Vereinbarung unterstützt; (c) Erhalt und Installation eines qualifizierten Zertifikats auf dem Computer eines Lizenznehmers.

VERANTWORTUNG

7. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Verletzungen der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers an dem Produkt zuzulassen, insbesondere die folgenden Handlungen nicht ohne die besondere schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers vorzunehmen oder Dritten zu gestatten, sie zu begehen:

7.1. das Produkt oder seine einzelnen Komponenten vertreiben;

7.2. Änderungen am Produktcode vornehmen;

7.3. Handlungen durchführen, die zur Beseitigung oder Verringerung der Wirksamkeit der vom Urheberrechtsinhaber verwendeten technischen Mittel zum Schutz des Urheberrechts führen, einschließlich der Verwendung von Software- und Hardware-Mitteln des „Multiplexens“, also Mitteln, die den Funktionsalgorithmus von Software- oder Hardware-Schutzmitteln ändern des Produkts sowie die Verwendung des Produkts ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers zur Anwendung von Schutzmaßnahmen entfernt oder verändert;

7.4. Wiederherstellen des Quellcodes, Dekompilieren und/oder Disassemblieren des Softwareteils des Produkts, außer in diesen Fällen und nur in dem Umfang, in dem solche Aktivitäten durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation ausdrücklich zulässig sind.

7.5. das Produkt auf eine Weise zu verwenden, die nicht in der Begleitdokumentation des Produkts angegeben ist, einschließlich der Schaffung einer unnötigen ungerechtfertigten Belastung der Server, auf denen die Serverkomponenten des Produkts reproduziert werden.

8. Wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie gegen andere in der Begleitdokumentation vorgesehene Regeln für die Nutzung des Produkts verstößt, hat der Urheberrechtsinhaber das Recht, die Aktivierung des Produkts zu blockieren und/oder die Lizenz zu kündigen kann nach eigenem Ermessen auch andere Methoden anwenden, um seine geistigen Rechte vor dem Rechtsverletzer zu schützen.

SICHERHEIT

9. Der Lizenznehmer bestätigt hiermit sein Verständnis dafür, dass er das Produkt zum Erstellen und Versenden eines Antrags über offene Kanäle verwendet, und übernimmt das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf die im Antrag angegebenen Daten.

10. Das Produkt wird dem Benutzer „wie es ist“ und in der Form bereitgestellt, in der es zum Zeitpunkt der Bereitstellung verfügbar ist. Der Urheberrechtsinhaber garantiert nicht, dass der Betrieb des Produkts ununterbrochen und fehlerfrei ist oder dass in allen Fällen ein qualifiziertes Zertifikat erstellt und dem Lizenznehmer ausgestellt wird. Der Lizenznehmer bestätigt sein Verständnis dafür, dass ein qualifiziertes Zertifikat nur dann erstellt und ausgestellt werden kann, wenn alle in den Bestimmungen der Zertifizierungsstelle beschriebenen Bedingungen vollständig erfüllt sind.

VERWENDUNG VON BEGRIFFEN

11. Wenn es im Text der Nutzungsvereinbarung keine eindeutige Auslegung des Begriffs gibt, orientieren sich die Parteien an der Auslegung des Begriffs, der zunächst in den Lizenz-(Nutzungs-)Vereinbarungen für das Softwaresystem 1C:Enterprise 8 definiert ist ; zweitens - in der Begleitdokumentation zum Produkt.

10.01.2016

Der Kauf von 1C-Programmen 1 beginnt mit der Hauptlieferung. Mit einer Master Delivery-Lizenz können Sie:

  • Beginnen Sie mit der Arbeit mit dem Programm an einem Arbeitsplatz.
  • die Zahl der Arbeitsplätze erhöhen.

Client-Lizenzen

Um die Zahl der Arbeitsplätze zu erweitern, nutzen sie Client-Lizenzen.

Client-Lizenzen geben dem Benutzer das Recht, mit beliebig vielen Anwendungslösungen zu arbeiten. Tatsächlich bieten sie Zugriff auf die 1C:Enterprise 8-Plattform, die für alle Anwendungslösungen gleich ist. Eine Client-Lizenz erstellt einen zusätzlichen Arbeitsplatz im lokalen Netzwerk der Organisation.

Basisversionen

Es gibt Sonderlieferungen von 1C-Programmen mit eingeschränkten Fähigkeiten. Sie heißen „ Grundversionen„Der Hauptzweck der Basisversionen besteht darin, dem Benutzer die Grundfunktionalität eines Softwareprodukts zu minimalen Kosten bereitzustellen. Dies sind sozusagen Budgetversionen von Programmen.“

PROF-Versionen

Alle anderen Versionen von 1C-Programmen, die nicht grundlegend sind, sind Versionen PROF– voll funktionsfähig, mit Funktionen zur Mehrbenutzernutzung und Konfigurationsänderungen.

CORP-Versionen

CORP– Hierbei handelt es sich um PROF-Versionen mit zusätzlichen Funktionen im Zusammenhang mit der Funktionalität von Anwendungslösungen. Beispielsweise verfügt „1C: Accounting KORP“ zusätzlich zu den Fähigkeiten von „1C: Accounting PROF“ über Funktionen für die Arbeit mit einzelnen Abteilungen. In Zukunft werden wir den Begriff „PROF“ verwenden, wenn es um die Gegenüberstellung der Basisversionen geht.

Vernetzung

Programme des 1C:Enterprise 8-Systems (mit Ausnahme der Basisversionen) arbeiten im Netzwerkmodus ohne zusätzliche Auswirkungen. Sie können eine Informationsbasis auf einem Computer in einem lokalen Netzwerk platzieren und von anderen Computern in diesem Netzwerk darauf zugreifen. Dazu müssen Sie über ausreichend Lizenzen verfügen, deren Anzahl sich aus Grundversorgung und Client-Lizenzen zusammensetzt.

Die oben beschriebene Bedienmöglichkeit ist der sogenannte „File“-Modus. Die Informationsbasis wird im 1C:Enterprise-Format gespeichert.

Es gibt auch einen „Client-Server“-Modus. Die Informationsbasis wird in einem der D(DBMS) gespeichert:

  • Microsoft SQL Server;
  • PostgreSQL;
  • IBM DB2;
  • Oracle-Datenbank.

Die Interaktion zwischen der Anwendungslösung und dem DBMS erfolgt über den 1C:Enterprise 8 Server (oder Servercluster).

Für den Betrieb des Programms in der Client-Server-Version ist neben Client-Lizenzen eine Lizenz für den 1C:Enterprise 8-Server erforderlich.

Schützen Sie Programme vor dem Kopieren

Es gibt zwei Arten von Schutz: Software und Hardware.

Der Hardwareschutz verwendet einen USB-Stick. Es muss sich auf dem Computer befinden, während das Programm ausgeführt wird.

Der Softwareschutz verwendet eine Schlüsseldatei, die generiert wird, wenn das Programm während des Installationsvorgangs in 1C registriert wird. Der Softwareschutz ist an die Computerkonfiguration „gebunden“, was die Übertragung von Lizenzen von einem Computer auf einen anderen erschwert. Obwohl ein solcher Mechanismus vorgesehen ist: Es gibt mehrere Backup-PIN-Codes für die Neuregistrierung einer Lizenz mit Softwareschutz, Sie können sich auch an das 1C-Lizenzzentrum wenden.

Editionen von Anwendungslösungen

Anwendungslösungen haben eine Release-Nummer, die normalerweise mit einer Revisionsnummer beginnt. Im Fenster mit Informationen zum Programm „1C: Accounting 8 PROF“ sehen wir beispielsweise: „ Unternehmensbuchhaltung, Ausgabe 3.0 (3.0.43.50)" und verstehen daher, dass wir mit Edition 3.0 arbeiten.

Die Revisionsnummer kann im Namen des Hauptsoftwareprodukts erscheinen. In diesem Fall ist die von Ihnen erworbene Lizenz auf die darin angegebene Edition der Anwendungslösung beschränkt.

Welche Anwendungslösungen „aktualisiert“ werden, können Sie den auf der 1C-Website veröffentlichten Informationsschreiben entnehmen.

Beispiel:

  • Für das Produkt „1C: Integrated Automation 8. Edition 2“

    Sie können von folgenden Produkten upgraden:

  • „1C: Buchhaltung 8 PROF“,
  • „1C: Buchhaltung 8. Für 5 Benutzer eingestellt“,
  • „1C: Buchhaltung 8. Basisversion“,
  • „1C:Entrepreneur 8“,
  • „1C:Unternehmer 2015“,
  • „1C: Vereinfacht 8“,
  • „1C: Gehälter und Personalmanagement 8“,
  • „1C: Gehälter und Personalmanagement 8. Basisversion“,
  • „1C:Enterprise 8. Handelsmanagement“,
  • „1C: Trade Management 8 Basisversion“,
  • „1C:Enterprise 8. Satz Anwendungslösungen für 5 Benutzer.“

Unterstützung für 1C-Programme

Das Unternehmen 1C leistet unmittelbar nach dem Verkauf technischen und informativen Support für das Programm, nachdem der Käufer die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Wenn Sie die Basisversion des Programms erworben haben, muss das Programm bei 1C registriert werden.
  • Für andere Versionen müssen Sie zusätzlich zur Registrierung des Programms in 1C den Informationstechnologie-Support (ITS) abonnieren.

Nachdem diese Bedingungen erfüllt sind, erhält der Benutzer Zugriff auf Updates sowie die Möglichkeit, Fragen an die 1C-Beratungslinie zu stellen.

Beim Kauf von Programmen, für die ein ITS-Abonnement erforderlich ist, erhält der Käufer einen Gutschein für bevorzugten Support. Er kann wählen: 3 Monate kostenlos oder ITS PROF für 12 Monate zum Preis von 8 Monaten bezahlen. Während des bevorzugten Supports hat der Benutzer die Möglichkeit, den unterstützenden 1C-Partner zu bewerten und verschiedene im ITS PROF-Abonnement enthaltene Dienste auszuprobieren.

Die beliebtesten Dienste sind „1C: Reporting“ und „1C: Counterparty“, die seit 2016 für Abonnenten von ITS TECHNO und Benutzer von Basisversionen von 1C-Programmen kostenpflichtig sind.

Das ITS-Abonnement wird in Verbindung mit der Registrierungsnummer der Hauptlieferung ausgestellt. Wenn der Benutzer über mehrere Hauptlieferungen verfügt (z. B. „1C: Accounting 8 PROF“ und „1C: Trade Management 8“), ist ein Abonnement für beide Softwareprodukte ausreichend. Eine Ausnahme bilden separate Abteilungen, die einer separaten Bilanz zugeordnet sind: Für diese müssen Sie auch Grundversorgung kaufen und für diese Versorgung müssen Sie ein separates „Zweig“-ITS-Abonnement ausstellen.

Seit 2016 werden die ITS-Abonnementpreise auf der Grundlage einer kontinuierlichen Verlängerung festgelegt. Bei einer unterbrechungsfreien Verlängerung eines Abonnements erhält der Nutzer einen deutlichen Rabatt.

Branchen- und Speziallösungen auf der 1C:Enterprise-Plattform

Diese Klasse von Anwendungslösungen wird von 1C-Partnern entwickelt und zentral über 1C vertrieben. Da es mehr Urheberrechtsinhaber gibt, unterscheidet sich die Lizenzierung dieser Programme von Standardlösungen. Es gibt keine allgemeine Regel, alles hängt vom jeweiligen Entwickler ab. Oftmals werden zusätzlich zur Anwendungslösung weitere Arbeitsplätze lizenziert.

Gemeinsam ist den Partnerlösungen ein Abonnement eines „Industrie“-ITS, wodurch die Kosten für den Support steigen.

Der Katalog der Branchen- und Speziallösungen wird auf der Website http://solutions.1c.ru veröffentlicht.

Abschluss

Dieser Artikel geht nur auf die Grundlagen ein. Die Besonderheiten der Lizenzierung von 1C-Programmen werden in separaten Artikeln besprochen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, empfehlen wir Ihnen, sich an die Originalquelle zu wenden: http://v8.1c.ru/predpriyatie/questions_licence.htm oder unsere Spezialisten zu fragen.

Ausnahmslos alle Standard- und Branchenkonfigurationen der 1C: Enterprise-Linie sowie Client-Lizenzen zur Erweiterung der Arbeitsplatzanzahl für Netzwerkversionen sind kostenpflichtig. 1C hat eine Lizenzrichtlinie entwickelt und beim Kauf eines der Softwareprodukte wird dem Käufer der Abschluss eines Lizenzvertrags angeboten.

Der Lizenzvertrag ist ein offizielles Dokument, das die Nutzung von 1C:Enterprise-Softwareprodukten regelt, auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung entwickelt und zwischen zwei Parteien geschlossen wird: dem Generaldirektor des Unternehmens 1C als Vertreter einer juristischen Person und dem Käufer ( natürliche oder juristische Person) eines der Softwareprodukte.

Das Dokument enthält die wichtigsten Bestimmungen der Lizenzpolitik für ein oder mehrere Softwareprodukte des 1C:Enterprise-Systems, bei dem es sich um einen Satz aus einem Distributionskit einer Technologieplattform und einer oder mehreren Konfigurationen oder Anwendungslösungen handelt.

Die Lizenzvereinbarung beschreibt die Rechte und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Softwareprodukts durch den Käufer sowie die Grundsätze der Lizenzierung der Workstation, des 1C:Enterprise 8-Servers sowie der Basis- und Bildungsversionen.

Um die Lizenzierung von 1C:Enterprise-Anwendungslösungen sicherzustellen, verfügt jedes Softwareprodukt über eine Schutzart: Hardware oder Software, die sich im Preis unterscheiden, aber die gleichen Funktionen erfüllen. Die gleichzeitige Arbeit mit der Informationsbasis sowohl des Hardware- als auch des Softwareschutzes wird unterstützt.

Softwareschutz

Das Schutzprogramm ist ein Closed-Source-Softwaremodul, das auf einem Computer installiert und über den im Lieferumschlag enthaltenen PIN-Code aktiviert wird. Im Vergleich zu Hardwarelizenzen haben 1C-Softwarelizenzen eine Reihe von Vorteilen und einige Nachteile:

  • Die Verwendung einer Softwarelizenz verbraucht weniger Computersystemressourcen. Es ist möglich, eine Verbindung zu einem virtuellen Server mit der angegebenen erforderlichen Anzahl von Lizenzen herzustellen.
  • die Anzahl der auf einem Computer installierten Softwarelizenzen ist unbegrenzt, während nur ein Hardwareschlüssel installiert werden kann;
  • Der Softwareschutz erhöht den Grad der Skalierung und Datenbankverwaltung und vereinfacht die Anbindung neuer Lizenzen.
  • die Kosten für Softwarelizenzen sind deutlich niedriger als für Softwarelizenzen;
  • Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass die Softwarelizenz an die Hardware und das Betriebssystem des Computers gebunden ist: Beim Austausch einzelner Komponenten (Motherboard, RAM, Prozessor usw.) oder bei der Neuinstallation des Betriebssystems müssen Sie eine neue Softwarelizenz erwerben.

Hardwareschutz

Eine 1C-Hardwarelizenz ist ein physischer HASP-Schlüssel, der an den USB-Anschluss eines Computers angeschlossen wird. Die Schlüssel unterscheiden sich untereinander in der Anzahl der verteilten Lizenzen (Einzelplatz oder Mehrplatz), Markierungen und Farbe. Damit einige Branchenkonfigurationen funktionieren, sind zwei Schlüssel erforderlich: ein Hardwareschlüssel für die 1C:Enterprise-Technologieplattform und ein spezieller Hardwareschlüssel für eine Branchenlösung.

Auch USB-Sticks haben ihre Vor- und Nachteile:

  • eine Hardwarelizenz kann problemlos von einem Computer auf einen anderen übertragen werden, ohne an deren Eigenschaften gebunden zu sein;
  • ermöglicht die Arbeit mit der Informationsdatenbank auf verschiedenen Computern oder einem Heim-Laptop, wenn Sie über einen Schlüssel verfügen;
  • Einer der Nachteile: Wie jedes physische elektronische Gerät ist ein Hardwareschlüssel anfällig für mechanische Ausfälle, Verformungen und Kurzschlüsse.

Bei der Entscheidung für den Kauf eines Softwareprodukts mit der einen oder anderen Sicherheitsoption muss der Endbenutzer von seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten ausgehen, die in erster Linie die Benutzerfreundlichkeit in Anwendungslösungen des 1C:Enterprise-Systems bestimmen.

Verstöße gegen die 1C-Lizenzrichtlinie und deren Folgen

Das Unternehmen 1C stützt sich bei seiner Tätigkeit auf das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, insbesondere auf das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie auf das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Softwareprodukten für elektronische Computer und Informationsdatenbanken.

Die Nichteinhaltung einer der Klauseln der beim Kauf unterzeichneten Lizenzvereinbarung, die Installation nicht lizenzierter Versionen auf Workstations mit gehackter Technologieplattform oder Softwareschutz stellt einen strafbaren Verstoß gegen die 1C-Lizenzrichtlinie dar. Kunst. 146 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation sieht eine Haftung für die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Objekte vor:

  • die Geldstrafe für die nicht lizenzierte Nutzung von 1C beträgt 200-400 Mindestlöhne;
  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Die Verwendung von nicht lizenziertem 1C hat neben rechtlichen und rechtlichen Konsequenzen auch einige funktionale Konsequenzen:

  • Unmöglichkeit, im Rahmen eines ITS-Abonnements technische Supportberatung von 1C-Spezialisten und monatliche Lehrmaterialien zu erhalten;
  • fehlende Dokumentation zum Arbeiten mit der Anwendungslösung, die jedem lizenzierten Produkt beiliegt und nicht zum freien Verkauf freigegeben ist;
  • Unfähigkeit, lizenzierte Updates für Softwareanwendungslösungen zu erhalten.

Angesichts der relativ hohen Kosten von 1C-Softwareprodukten sind Benutzer immer versucht, illegale, raubkopierte Versionen und Workstation-Lizenzen zu verwenden. Gleichzeitig sollte man sich jedoch an die Vorteile erinnern, deren Nutzung in solchen Fällen unmöglich ist, sowie an die strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation.

Sie sollten nicht einmal daran denken, eine Raubkopie von 1C zu installieren; in jedem Fall ist die illegale Nutzung von Softwareprodukten eine illegale Aktivität.

LIZENZVERTRAG ZUR NUTZUNG DER COMPUTERSOFTWARE „1C-BITRIX: CORPORATE PORTAL 12.xx“ Sehr geehrter Benutzer! Bevor Sie das Programm installieren, kopieren oder anderweitig nutzen, lesen Sie die in dieser Vereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Die Installation, der Start oder der anderweitige Beginn der Nutzung des Programms bedeutet den ordnungsgemäßen Abschluss dieser Vereinbarung und Ihre vollständige Akzeptanz aller darin enthaltenen Bedingungen. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht vorbehaltlos zustimmen, haben Sie nicht das Recht, das Programm zu installieren und zu nutzen und müssen alle seine Komponenten von Ihrem Computer entfernen. Diese Lizenzvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung“ genannt) wird zwischen 1C-Bitrix LLC (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt) und jeder Einzelperson, Einzelunternehmer, juristischen Person (im Folgenden „Benutzer“ genannt) geschlossen. 1. GRUNDLAGEN 1.1. Programm - ein Computerprogramm „1C-Bitrix: Corporate Portal 12.xx“ der entsprechenden Edition (sowohl als Ganzes als auch in seinen Komponenten), bei dem es sich um eine Reihe von Daten und Befehlen handelt, die in objektiver Form dargestellt werden, einschließlich Quelltext, Datenbank, audiovisuelle Werke, die der Lizenzgeber in das angegebene Computerprogramm eingebunden hat, sowie etwaige Dokumentationen zu deren Nutzung. 1.2. Ein autorisierter Benutzer ist ein aktiver Benutzer, der im Programm registriert ist und sich mindestens einmal darin angemeldet hat. 1.3. Portal – eine Informationsressource, bei der es sich um eine Sammlung von Daten aus einem Programm mit einer eindeutigen Kennung handelt, mit deren Hilfe Programmobjekte (Informationsblöcke, Webformulare, Foren, Vorlagen, Briefvorlagen und andere) für ihre gemeinsame Anzeige und Nutzung gruppiert werden , normalerweise in einem Erscheinungsbild, einer Schnittstellensprache, einem Domänennamen oder einem Verzeichnis. Jedes Portal verfügt über einen entsprechenden Eintrag in der Liste „Einstellungen/Produkteinstellungen/Sites/Liste der Sites“ des administrativen Kontrollfelds. 1.4. Nutzung des Programms – alle Aktionen im Zusammenhang mit der Funktion des Programms gemäß seinem Zweck (einschließlich Schreiben in den Computerspeicher). 1.5. Die Aktivierung ist eine Aktion, die auf die Registrierung des Programms für einen bestimmten Benutzer abzielt und auf die in der Lizenz des entsprechenden Typs vorgeschriebene Weise durchgeführt wird. 1.6. Der Aktivierungscode ist ein Satz von Zeichen (Lizenzschlüssel), der ein technisches Mittel zum Schutz des Urheberrechts darstellt und dazu dient, das Programm in der in der Lizenzvereinbarung vorgeschriebenen Weise zu aktivieren. 1.7. Edition ist eine Konfiguration des Programms, die über eine bestimmte Funktionalität verfügt. 1.8. Bei der Demoversion handelt es sich um eine Version des Programms, die eine zeitliche Begrenzung ihrer Nutzung vorsieht und ausschließlich zum Zweck der unabhängigen Einarbeitung, Bewertung und Überprüfung der Funktionalität des Programms durch den Benutzer bestimmt ist. 1.9. Technischer Support – Aktivitäten, die der Lizenzgeber im Rahmen der von ihm festgelegten Grenzen und Umfänge durchführt, um das Funktionieren des Programms sicherzustellen, einschließlich Informations- und Beratungsunterstützung für Benutzer bei der Nutzung des Programms. 1.10. Eine Lizenzvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung, auf deren Grundlage der Lizenzgeber oder eine andere Person mit den entsprechenden Rechten dem Benutzer das Recht gewährt, das Programm gemäß den Bedingungen der Standardlizenz zu nutzen. 1.11. Der Kern ist eine Sammlung von Programmdateien, die sich im Verzeichnis /bitrix/modules/ befinden. 1.12. Das Modul „1C-Bitrix Cloud“ ist ein Bestandteil des Programms, das dessen informationelle und technologische Interaktion mit der elektronischen Rechenleistung Dritter sicherstellt, um Materialien und Daten auf den entsprechenden Servern des Hard- und Softwaresystems zur Sicherung zu platzieren Benutzerdaten in der auf der Website des Lizenzgebers im Internet unter https://www.1c-bitrix.ru/~cloud angegebenen Weise. Dieses Modul ist nicht in der Demoversion enthalten. 2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG 2.1. Der Lizenzgeber gewährt dem Benutzer das Recht zur Nutzung des Programms (eine einfache, nicht ausschließliche Lizenz), vorbehaltlich der Einhaltung aller Einschränkungen und Nutzungsbedingungen des Programms gemäß seiner technischen Dokumentation, Funktionalität und den Bedingungen dieser Vereinbarung, unter Berücksichtigung Berücksichtigung der in Abschnitt 5.1 dieser Vereinbarung genannten Lizenzarten. 2.2. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten sowohl für das Programm als Ganzes als auch für seine einzelnen Komponenten. 2.3. Diese Vereinbarung wird vor oder unmittelbar zum Zeitpunkt des Beginns der Nutzung des Programms geschlossen und ist während der gesamten Dauer seiner rechtmäßigen Nutzung durch den Benutzer innerhalb der Gültigkeitsdauer des Urheberrechts daran gültig, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Einhaltung durch den Benutzer mit den Bedingungen dieser Vereinbarung. 2.4. Der Lizenzgeber gewährt dem Benutzer das Recht, das Programm ohne Gebietsbeschränkungen unter den Bedingungen und in der Weise zu nutzen, die in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und dieser Vereinbarung vorgesehen sind. 3. Urheberrechte und Markenzeichen 3.1. Das Programm ist das Ergebnis geistiger Tätigkeit und Gegenstand des Urheberrechts (Computerprogramm), die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation zum geistigen Eigentum und das Völkerrecht geregelt und geschützt sind. 3.2. Die Betriebsalgorithmen des Programms und seine Quellcodes (einschließlich ihrer Teile) sind ein Geschäftsgeheimnis des Lizenzgebers. Jegliche Nutzung oder Nutzung des Programms unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt als Verletzung der Rechte des Lizenzgebers und stellt einen ausreichenden Grund dar, dem Benutzer die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu entziehen. 3.3. Der Lizenzgeber garantiert, dass er über alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Rechte verfügt, um sie dem Benutzer bereitzustellen, einschließlich der Dokumentation für das Programm. 3.4. Die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen erfolgt gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation. 3.5. Diese Vereinbarung gewährt dem Benutzer keinerlei Rechte zur Nutzung der Marken und Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers und/oder seiner Partner. 3.6. Der Benutzer darf unter keinen Umständen die im Programm enthaltenen Urheberrechts-, Marken- oder Patentinformationen entfernen oder deren Aussehen ändern. 4. NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DES PROGRAMMS 4.1. Diese Vereinbarung gewährt das Recht, eine Kopie des Programms im Rahmen seiner Funktionalität zu installieren (installieren), zu starten und zu nutzen. Dem Benutzer wird das Recht eingeräumt, auf der Grundlage einer Kopie des Programms ein internes Portal einer Organisation unter Verwendung eines gemeinsamen Kerns und einer gemeinsamen Datenbank zu erstellen, wobei die Anzahl der autorisierten Benutzer 25 (fünfundzwanzig) nicht überschreiten sollte. 4.2. Die Nutzung des Programms über die in Abschnitt 4.1 der Vereinbarung angegebene Anzahl autorisierter Benutzer hinaus ist nur möglich, wenn die Lizenz gemäß den auf der Website des Lizenzgebers im Internet unter www.1c-bitrix.ru und in Abschnitt 6.5 veröffentlichten Bedingungen verlängert wird dieser Vereinbarung. 4.3. Für Editionen, die das Modul „Extranet“ enthalten, wird dem Benutzer ausschließlich zum Zweck der Nutzung des angegebenen Moduls das Recht eingeräumt, ein zusätzliches Portal unter Verwendung eines gemeinsamen Softwarekerns und einer gemeinsamen Datenbank auf der Grundlage eines Programms zu erstellen. 4.4. Das Programm kann vorübergehend auf einem weiteren Computer (Computer) installiert werden, um es ausschließlich für die Entwicklung, Prüfung, Befüllung und/oder Vorbereitung des Portals für den Betrieb zu verwenden, sofern es nicht mehr als 5 (fünf) berechtigten Benutzern zugänglich ist und das Fehlen eines anderen „externen“ Zugriffs darauf (einschließlich aus dem Internet oder von außerhalb des lokalen Netzwerks des Benutzers). Die angegebene Kopie des Programms muss nach Abschluss der oben genannten Arbeiten unverzüglich gelöscht werden. 4. 5. Die Komponenten des Programms können nicht getrennt und/oder auf verschiedenen Computern verwendet werden, mit Ausnahme der Komponenten der „Holding“-Edition. Benutzer der „Holding“-Edition erhalten das Recht, die Komponenten des Programms auf verschiedene Computer zu verteilen (zu verschieben), um die Leistung und Funktionsfähigkeit aller unter der aktuellen Lizenz erstellten Portale insgesamt sicherzustellen. 4.6. Besondere Bedingungen: Die Aufnahme des 1C-Bitrix Cloud-Moduls in das Programm und seine Nutzung erfolgt im Testmodus (experimentell) und ohne Erhebung einer zusätzlichen Lizenzgebühr. Gleichzeitig behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen oder besonderer Ankündigung die Nutzungsart des angegebenen Moduls zu ändern. 4.7. Der Benutzer hat das Recht, Programmdateien nur in den Fällen zu ändern, hinzuzufügen oder zu löschen, die in der Urheberrechtsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind. 4.8. Dem Benutzer ist es nicht gestattet, das Programm in irgendeiner Weise zu nutzen, wenn diese Nutzung im Widerspruch zu den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation steht oder zu einem Verstoß gegen diese führt. 4.9. Verstößt der Nutzer gegen die Anforderungen von Ziffer 4.2 des Vertrags, hat der Lizenzgeber das Recht, die in der Standardlizenz vorgesehene Funktionalität des Programms, einschließlich der Ziffern 6.1.2, 6.1.3, 6.1.6, während der gesamten Laufzeit einzuschränken der angegebenen Selbstbeteiligung. 5. ÜBERTRAGUNG (ÜBERTRAGUNG) VON RECHTEN 5.1. Der Benutzer hat, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Fälle, das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung einmalig und nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers vollständig an einen anderen Benutzer abzutreten (zu übertragen). Das angegebene Recht zur Abtretung (Übertragung) wird denjenigen Benutzern nicht gewährt, die aufgrund einer ähnlichen Abtretung (Übertragung) die Rechte zur Nutzung des Programms erhalten haben. 5.2. Die Abtretung (Übertragung) von Rechten und Pflichten erfolgt nur vorbehaltlich der vollständigen und bedingungslosen Zustimmung des neuen Nutzers zu allen Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Lizenzvereinbarung. 5.3. Durch die Abtretung (Übertragung) der Rechte zur Nutzung des Programms verpflichtet sich der Benutzer, alle auf den Computern des Benutzers installierten Kopien des Programms, einschließlich der Sicherungskopien, vollständig zu vernichten. 5.4. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber vollständige Daten über den neuen Nutzer zur Verfügung zu stellen, um das Programm für ihn gemäß dieser Vereinbarung erneut zu registrieren. 5.5. Die Abtretung (Übertragung) von Rechten im Rahmen dieser Vereinbarung kann nicht erfolgen: (1) indirekt oder über Dritte und auch (2) im Fall, dass der Benutzer eine Demoversion oder eine NFR-Lizenz verwendet, in Bezug auf die a Es besteht ein vollständiges Entfremdungsverbot 6. LIZENZEN, IHRE ART UND DAUER 6.1. Standardlizenz: 6.1.1. Die Standardlizenz wird auf der Grundlage der Lizenzvereinbarung für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Aktivierung bereitgestellt, sofern die Lizenzvereinbarung nichts anderes vorsieht. Am Ende des angegebenen Zeitraums hat der Benutzer das Recht, das Programm weiterhin gemäß den Bedingungen der eingeschränkten Lizenz zu nutzen oder eine neue Lizenzvereinbarung abzuschließen und die Nutzung des Programms gemäß den Bedingungen der Standardlizenz um einen weiteren Zeitraum zu verlängern . 6.1.2. Die Standardlizenz gewährt das Recht, das Programm ohne Einschränkungen und in Übereinstimmung mit der in der technischen Dokumentation angegebenen Funktionalität zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Erhalt von Informationen über neue Versionen (Updates) des Programms sowie den Zugriff auf deren Installation und Nutzung ohne Zahlung einer zusätzlichen Vergütung. 6.1.3. Die Aktivierung der Standardlizenz muss unbedingt durch Eingabe des Aktivierungscodes in das entsprechende Feld auf eine der folgenden Arten erfolgen: (a) in der entsprechenden Phase der Installation des Programms auf dem Computer; (b) in einem speziellen Feld im Abschnitt „Updates“; (c) auf der Website des Lizenzgebers im Internet unter http://www.1c-bitrix.ru/support/key_info.php. Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb der auf der Website des Lizenzgebers unter der oben genannten Internetadresse festgelegten Frist, erfolgt sie automatisch nach Ablauf dieser Frist. 6.1.4. Rechte an allen neuen Versionen (Updates) des Programms werden dem Benutzer im Rahmen und während der Gültigkeitsdauer der Standardlizenz zu den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt, es sei denn, der Benutzer wird bei der Aktualisierung des Programms aufgefordert, Ergänzungen zu lesen und zu akzeptieren dieser Vereinbarung oder einer separaten Lizenzvereinbarung. Die Parteien vereinbaren und bestätigen ihr Verständnis, dass die Installation neuer Versionen (Updates) des Programms keine erneute Gewährung von Rechten zur Nutzung des Programms oder eine Verlängerung der Laufzeit der aktuellen Standardlizenz zur Folge hat. 6.1.5. Der Benutzer hat das Recht, innerhalb der auf der Website des Lizenzgebers im Internet unter http://www.1c-bitrix.ru angegebenen Frist, gerechnet ab dem Ablaufdatum der vorherigen Standardlizenz, einen neuen Lizenzvertrag abzuschließen Vorzugsbedingungen und zur Verlängerung der Nutzung des Programms zu den Bedingungen der Standardlizenz (bevorzugte Verlängerung). 6.1.6. Während der gesamten Gültigkeitsdauer der Standardlizenz hat der Benutzer das Recht, von einer auf eine andere Edition des Programms zu wechseln, vorbehaltlich einer zusätzlichen Zahlung der vom Lizenzgeber festgelegten Lizenzgebühr. Der Benutzer hat das Recht, die neue Edition des Programms gemäß den Bedingungen der Standardlizenz bis zum Ablauf der Standardlizenz für die Edition des Programms zu nutzen, von der der Übergang vorgenommen wurde. Nach Ablauf des angegebenen Zeitraums hat der Benutzer das Recht, die neue Edition des Programms gemäß den Bedingungen der eingeschränkten Lizenz weiterhin zu nutzen. 6.2. Begrenzte Lizenz: 6.2.1. Eine eingeschränkte Lizenz wird dem Benutzer ohne zusätzliche Vergütung (kostenlos) für die gesamte Gültigkeitsdauer der ausschließlichen Rechte am Programm (Artikel 1281 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation) nur in diesem Fall und ab dem Datum bereitgestellt ihm eine Standardlizenz gewähren. 6.2.2. Die eingeschränkte Lizenz gewährt dem Benutzer das Recht, die Funktionalitäten des Programms zu nutzen, die ihm im Rahmen der Standardlizenz zur Verfügung gestellt wurden, mit Ausnahme des 1C-Bitrix Cloud-Moduls, sowie der Funktionen des Marktplatzbereichs im administrativen Teil des Programms, in dem der Zugriff auf die Installation zusätzlicher Komponenten sowie auf neue Versionen (Updates) zusätzlicher Komponenten und der Programmplattform gewährt wird. 6.3. Lizenz der Demoversion: 6.3.1. Der Nutzer hat das Recht, die Demoversion des Programms für einen darin festgelegten begrenzten Zeitraum und ohne Zahlung einer Vergütung (kostenlos) zu nutzen. 6.3.2. Durch die Installation der Demoversion akzeptiert der Benutzer alle Bedingungen dieser Vereinbarung. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums für die Nutzung der Demoversion ist der Benutzer verpflichtet, die Nutzung einzustellen, einen Lizenzvertrag abzuschließen oder auf andere Weise mit der rechtmäßigen Nutzung des Programms zu beginnen. 6.3.3. Der Lizenzgeber ist nicht für die Sicherheit der vom Benutzer in die Demoversion eingegebenen Daten verantwortlich, wenn der Benutzer nach Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer der Demoversion nicht mit der rechtmäßigen Nutzung des Programms beginnt. 6.4. NFR-Lizenz: 6.4.1. Die NFR-Lizenz gewährt dem Benutzer mit Zustimmung des Lizenzgebers das Recht, das Programm gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung ausschließlich zum Zweck der unabhängigen Nutzung durch den Benutzer zu nutzen, einschließlich der Arbeit an Entwicklung, Tests und/oder Inhalten der Websites. ohne das Recht zur Veräußerung und/oder sonstigen Veräußerung an Dritte. 6.5. Lizenzerweiterung: 6.5.1. Durch die Erweiterung der Lizenz auf zusätzliche autorisierte Benutzer kann der Benutzer das Programm vor Ablauf der aktuellen Standardlizenz mit so vielen zusätzlichen autorisierten Benutzern auf der Grundlage einer Kopie nutzen, wie in der Verlängerung vorgesehen. 6.5.2. Am Ende des angegebenen Zeitraums hat der Benutzer das Recht, das Programm für die gesamte Gültigkeitsdauer der ausschließlichen Rechte daran gemäß den Bedingungen der eingeschränkten Lizenz mit der Anzahl der autorisierten Benutzer weiter zu nutzen, die zum Zeitpunkt der rechtmäßigen Nutzung verwendet wurde Zeitpunkt des Ablaufs der Standardlizenz. 6.5.3. Eine nachträgliche Verlängerung der Standardlizenz ist nur möglich, wenn diese zusammen mit der für die entsprechende Anzahl berechtigter Benutzer erforderlichen Lizenzverlängerung bezahlt wird. 7. TECHNISCHER SUPPORT 7.1. Der Lizenzgeber bietet dem Benutzer technischen Support, einschließlich zu Problemen im Zusammenhang mit Funktionalität, Installation und Betriebsfunktionen auf Standardkonfigurationen unterstützter (populärer) Betriebs-, Mail- und anderen Systeme des Programms in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die in der technischen Dokumentation für angegeben sind Es. 7.2. Der Nutzer hat das Recht, sich ohne Zahlung einer zusätzlichen Vergütung an den technischen Support des Lizenzgebers zu wenden. 7.3. Um technischen Support bereitzustellen, hat der Lizenzgeber das Recht, vom Benutzer die Bereitstellung von Informationen über die Lizenzschlüsselnummer, die Programmidentifikationsnummer und die technischen Eigenschaften des Geräts zu verlangen. 8. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN 8.1. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung führt zu einer Haftung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. 8.2. Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Benutzer nicht für Schäden, Einkommens-, Gewinn-, Informations- oder Ersparnisverluste im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Programms, auch nicht im Falle einer vorherigen Benachrichtigung des Benutzers über die Möglichkeit eines solchen Schadens. oder für Ansprüche Dritter. 9. BESCHRÄNKTE GARANTIE 9.1. Das Programm wird „wie besehen“ bereitgestellt und der Lizenzgeber garantiert nicht, dass alle seine Funktionen den Erwartungen des Benutzers entsprechen oder für seinen spezifischen Zweck anwendbar sind. 9.2. In keinem Fall kann der Lizenzgeber für eine Änderung der Nutzungsart des 1C-Bitrix Cloud-Moduls verantwortlich gemacht werden, auch wenn infolge einer solchen Änderung das Programm und seine Funktionalität nicht mehr den Erwartungen und/oder Erwartungen des Benutzers entsprechen Eine Änderung führt dazu, dass der Benutzer das Programm nicht mehr nutzt. 9.3. Der Lizenzgeber initiiert oder kontrolliert nicht die Platzierung von Informationen durch den Benutzer im Rahmen der Nutzung des Programms, hat keinen Einfluss auf deren Inhalt und Integrität und kann zum Zeitpunkt ihrer Platzierung weder wissen noch wissen, ob sie gesetzlich geschützte Rechte verletzt und Interessen Dritter, internationale Verträge und geltende Gesetze der Russischen Föderation. 9.4. Bei der Nutzung des 1C-Bitrix Cloud-Moduls werden das Verfahren und die Bedingungen für die Datensicherung von der Person festgelegt, die die Betriebsparameter der Software- und Hardwareeinrichtungen bestimmt, über die die Informations- und Technologieinteraktion erfolgt; Die für die Sicherung zulässige Datenmenge richtet sich nach der Funktionalität der entsprechenden Programmedition. In keinem Fall kann der Lizenzgeber für die korrekte Übertragung der Informationen und/oder deren Sicherheit verantwortlich gemacht werden. Der Benutzer verschlüsselt die Daten bei der Sicherung selbständig, der Verschlüsselungsschlüssel steht dem Lizenzgeber nicht zur Verfügung und daher liegt die Verantwortung für die Sicherheit des angegebenen Schlüssels ausschließlich beim Benutzer. 9.5. Diese Vereinbarung regelt nicht das Verhältnis zwischen dem Nutzer und den Urheberrechtsinhabern aller zusätzlichen Komponenten aus dem Bereich „Marktplatz“, deren Nutzungsbedingungen in einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen Urheberrechtsinhaber festgelegt werden. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktion, den Funktionsumfang der angegebenen Komponenten und/oder für eine sonstige Nichtübereinstimmung dieser Komponenten mit den Erwartungen des Nutzers. 9.6. Sollten bei der Nutzung des Programms Fehler entdeckt werden, wird der Lizenzgeber Maßnahmen ergreifen, um diese schnellstmöglich zu beheben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine genaue Festlegung des Zeitraums für die Fehlerbehebung nicht möglich ist, da das Programm eng mit anderen Computerprogrammen Dritter, den Betriebssystem- und Hardwareressourcen des Computers des Benutzers sowie der Leistung und Zeit für die Fehlerbehebung zusammenwirkt hängen nicht vollständig nur vom Lizenzgeber ab. 9.7. Der Lizenzgeber garantiert nicht den unterbrechungsfreien Betrieb des Programms und die korrekte Installation zusätzlicher Komponenten sowie neuer Versionen (Updates), wenn der Benutzer den Kern, die Komponenten /bitrix/components/bitrix/ oder die Struktur der Programmdatenbank ändert. 10. GÜLTIGKEIT, ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES 10.1. In allen Fragen, die nicht in dieser Vereinbarung geregelt sind, orientieren sich die Vertragsparteien an der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation. 10.2. Der Lizenzgeber hat das Recht, im Falle eines Verstoßes des Benutzers gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung zur Nutzung des Programms, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen von Abschnitt 4 dieser Vereinbarung, diese Vereinbarung durch Benachrichtigung einseitig zu kündigen der Benutzer. 10.3. Wenn diese Vereinbarung von einer der Parteien aus irgendeinem Grund gekündigt wird, ist der Benutzer verpflichtet, die Nutzung des Programms vollständig einzustellen und alle auf den Computern des Benutzers installierten Kopien des Programms, einschließlich Sicherungskopien und aller Komponenten des Programms, zu vernichten. 10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in Kraft. 11. KONTAKTINFORMATIONEN DES LIZENZGEBERS LLC „1C-Bitrix“ 127287, Russland, Moskau, st. 2. Khutorskaya, 38A Gebäude 9 www.1c-bitrix.ru Technischer Support: http://www.1c-bitrix.ru/support/

Dieses Programm ist durch nationale Gesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt. Die ausschließlichen Rechte zur Nutzung dieses Programms liegen bei seinem Autor, Vladimir Vladimirovich Milkin.

Das Programm wird „wie es ist“ geliefert.

Das Programm darf nur mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers in kostenpflichtige Sammlungen aufgenommen oder auf anderen Websites als der Website des Urheberrechtsinhabers platziert werden.

LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE PROF-VERSION

  • 1. Zur Aktivierung der Professional-Version (erweiterte Programmfunktionen) werden Registrierungsschlüssel verwendet.
  • 4. Der Schlüssel und damit die Lizenz werden für die gesamte Lebensdauer Ihres Computers ohne zeitliche Einschränkungen in der Zukunft ausgestellt. Die Lebensdauer eines Computers bedeutet die Erhaltung des Prozessors und der Hauptplatine, die zum Zeitpunkt der Aktivierung des Schlüssels im Computer vorhanden waren. Ein Computer bezeichnet sowohl ein physisches als auch ein virtuelles System. Wenn Sie also einen Updater auf einer virtuellen Maschine installieren, ist die Lizenz gültig, solange diese Maschine denselben Prozessor und dasselbe Motherboard an den Updater zurückgibt, die während der Aktivierung verwendet wurden. Sie können mit demselben Schlüssel eine unbegrenzte Anzahl von Updater-Instanzen auf einem Computer installieren. Sie können beispielsweise jedem Terminalserverbenutzer eine eigene Version des Updaters installieren (bei der Installation ist es besser, eine portable Version zu wählen) und ein Schlüssel reicht für alle aus.
  • 5. Wenn das Motherboard oder der Prozessor ausgetauscht wird, ist der aktivierte Schlüssel nicht mehr gültig. Der Urheberrechtsinhaber verfügt nicht über die technische Fähigkeit, einen teilweisen Austausch der Ausrüstung von einem Versuch zu unterscheiden, das Programm auf einem neuen Computer zu verwenden; dies würde einen technischen Schutz erfordern und die Kosten des Programms würden erheblich steigen.
  • 6. Der Benutzer hat das Recht, den gekauften und aktivierten Schlüssel einmalig kostenlos auszutauschen, wenn seit der Aktivierung weniger als 1 Jahr vergangen ist.
  • 7. Der Urheberrechtsinhaber verfügt technisch nicht über die Möglichkeit, den Schlüssel zu widerrufen und auf einen anderen Computer zu übertragen. Für ihn kommt das einem Austausch von Mainboard und Prozessor gleich. In diesem Fall müsste der Updater ständig mit dem Internet verbunden sein, was inakzeptabel ist, oder es wäre ein technischer Schutz erforderlich (und die Kosten des Programms würden erheblich steigen).
  • 9. Updater-1C kann als tragbares Programm von einem Flash-Laufwerk verwendet werden, indem das folgende Aktivierungsschema für die professionelle Version verwendet wird – .
  • 10. Beim einmaligen Kauf von 5 Schlüsseln beträgt der Rabatt 30 %, bei 20 Schlüsseln 40 %.

LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE ENTERPRISE-VERSION

  • 1. Zur Aktivierung der Unternehmensversion (erweiterte Programmfunktionen) werden Registrierungsschlüssel verwendet.
  • 2. Ein Registrierungsschlüssel ist für einen Computer bestimmt.
  • 3. Sobald Sie den Schlüssel verwenden (seine Aktivierung), ist er nur an zwei Computerparameter gebunden: Motherboard und Prozessor. Alle anderen Parameter, einschließlich des Austauschs des Betriebssystems, haben keinen Einfluss auf die Aktivierung.
  • 4. Der Benutzer hat die Möglichkeit, den Schlüssel im Falle eines teilweisen/vollständigen Austauschs der Ausrüstung auf dem Computer, für den der Schlüssel erworben wurde, während der gesamten Gültigkeitsdauer der Lizenz für die Unternehmensversion kostenlos neu auszustellen.
  • 5. Der Nutzer hat die Nutzung einzustellen und die Weitergabe des Schlüssels an Dritte zu verhindern,
    Als Gegenleistung erhielt man im Zuge der Neuausstellung einen neuen Schlüssel.
  • 6. Die Lizenzlaufzeit für die Corporate-Version beträgt 3 Jahre ab Kaufdatum.
  • 7. Nach Ablauf der Lizenz hat der Nutzer das Recht, das Programm bis zum Ablauf des Aktivierungsschlüssels aufgrund eines teilweisen oder vollständigen Gerätewechsels weiter zu nutzen.
  • 8. Der Urheberrechtsinhaber verfügt technisch nicht über die Möglichkeit, einen Registrierungsschlüssel für eine unbegrenzte Anzahl von Computern auszustellen. Für jeden Computer muss ein Schlüssel separat erworben werden.
  • 9. Für den einmaligen Kauf mehrerer Schlüssel für die Unternehmensversion gibt es keine Rabatte.

TECHNISCHER SUPPORT FÜR DIE PRO-VERSION

Grundlegender technischer Support für die Nutzung der professionellen Version des Programms wird innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Aktivierung bereitgestellt und ist im Preis des Registrierungsschlüssels enthalten.

Unter technischem Basissupport versteht man den Service zur Entgegennahme und Lösung technischer Anfragen, der über eine eigene Leitung (E-Mail) bereitgestellt wird [email protected]) Beratungsunterstützung, einschließlich: Bereitstellung von Informationen über neue Versionen und Korrekturen von Computerprogrammen sowie über die Grundfunktionen von Computerprogrammen.

TECHNISCHER SUPPORT FÜR DIE CORPORATE-VERSION

Erweiterter technischer Support für die Unternehmensversion des Programms wird während der gesamten Lizenzlaufzeit (36 Monate ab Kaufdatum) gewährt und ist im Lizenzpreis enthalten.

Unter „Erweiterter technischer Support“ versteht man einen Service zur Entgegennahme und Lösung technischer Fragen, der über eine eigene Leitung (E-Mail) bereitgestellt wird [email protected]) Beratungsunterstützung, einschließlich:

  • Bereitstellung detaillierter Informationen zu allen Programmfunktionen
  • Unterstützung bei der Einrichtung des Programms
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Szenarien zur Automatisierung von Benutzerprozessen mithilfe des Programms
  • die Möglichkeit, eine Remoteverbindung zum Benutzer herzustellen, um Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung des Programms schneller zu lösen

Der erweiterte technische Support erfolgt stets durch den Programmentwickler selbst, mit Ausnahme von Zeiten seiner Abwesenheit.

Erweiterter technischer Support ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr Wladiwostok-Zeit (+7 Stunden nach Moskau) verfügbar. Die garantierte Reaktionszeit auf eine Anfrage beträgt 1 Tag.

BEREITSTELLUNG NEUER VERSIONEN

Alle folgenden professionellen und Unternehmensversionen des Programms sind im Preis des Registrierungsschlüssels enthalten.

Ein bereits installiertes Programm kann über die Schaltfläche „Neuen Updater herunterladen“ unten im Hauptfenster automatisch aktualisiert werden.

BESCHRÄNKUNG DER GARANTIE.

Das Programm kann Fehler enthalten. Der Urheberrechtsinhaber übernimmt keine Haftung für eventuelle Programmfehler.

Der Urheberrechtsinhaber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Programm enthaltenen Funktionen den genannten Anforderungen genügen oder dass der Betrieb des Programms nicht aufgrund eines Fehlers unterbrochen wird.

Der Inhaber des Urheberrechts lehnt absichtlich alle schriftlichen und stillschweigenden Garantien ab, einschließlich Einschränkungen bei der Anwendung von Garantien nach einem bestimmten Zeitraum und einer bestimmten Haltbarkeitsdauer des zum Verkauf stehenden Produkts.

Unter keinen Umständen haftet der Inhaber des Urheberrechts gegenüber dem Benutzer für Schäden physischer oder kommerzieller Art, die durch dieses Programm verursacht werden, einschließlich entgangener Gewinne, Datenverluste, Reputationsschäden oder anderer zufälliger oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung ergeben dieses Programm. Ansprüche aus sonstigen Eigentumsansprüchen des Programmnutzers sind ebenfalls ausgeschlossen.

Das Programm kann nicht zerlegt werden, es kann nichts daran geändert werden oder es können neue Funktionen hinzugefügt werden.

Bei der Verbreitung des Programms müssen der Name des Urheberrechtsinhabers, seine Kontaktinformationen und die Website des Urheberrechtsinhabers angegeben werden.

KONTROLLE ÜBER DIE EINHALTUNG VON VERPFLICHTUNGEN.

Diese Lizenzvereinbarung entspricht den nationalen Urheberrechtsgesetzen. Diese Vereinbarung basiert auf einer neuen Version dieser Gesetze, die alle anderen Vereinbarungen und Vereinbarungen ersetzt, die zuvor für dieses Produkt galten.

Alle strittigen Fragen werden im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien gelöst, und wenn keine Einigung erzielt wird, dann vor den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit.

Alle Rechte vorbehalten.

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